Volle Kontrolle und detaillierte Berichte
DSS kontrolliert auch die Art der Benutzung von sensiblen Dokumenten und Informationen. Ob jemand ein Dokument ausdrucken, den Inhalt kopieren oder den Bildschirminhalt per Screenshot festhalten darf, kann mit DSS festgelegt werden. Zusätzlich können die verschiedenen möglichen Aktivitäten mit einem Dokument für einen bestimmten Zeitraum freigegeben werden.
Damit bietet DSS eine komplette Lösung im Bereich des professionellen Datenschutzes. DSS regelt den Zugriff auf Informationen und kontrolliert ihn. Eine unbefugte Weitergabe von Informationen wird verhindert, und die Informationen sind jederzeit verschlüsselt, wenn Dateien übermittelt werden.
Welche Aktionen DSS überwacht und protokolliert
- Erstellen eines geschützten Dokumentes
- Öffnen und Betrachten eines vertraulichen Dokuments
- Verändern eines vertraulichen Dokuments
- Erstellen einer Kopie
- Ausdrucken eines Dokuments bzw. auch der “unerlaubte” Versuch
- Weiterleiten eines Dokuments
- Verwenden auf einem anderen PC als registriert
- An welchem Ort eine Datei vom Anwender gespeichert oder bearbeitet wird
- mit welcher IP Adresse der Anwender auf sichere Dokumente zugreift
- Erstellen von Bildschirmfotos (Screenshots), verhinderte Screenshots werden im Logfile angezeigt
- Anzeige über Webcast Tools
- Verwendung der Dokumente innerhalb einer hinterlegten erlaubten Arbeitszeit
- Bei Verwendung geschützter Dokumente, Summe der Ansichten oder Bearbeitung
Mit DSS können sie nicht nur die Verwendung vertraulicher Dokumente kontrollieren und überwachen sondern auch einschränken und verhindern. So entsteht eine nahezu 100% Sicherheit bei der Verwendung sensibler Unternehmensdaten.
Ausnahmen bestimmen
Ein Nutzer dem nicht gestattet ist ein bestimmtes vertrauliches Dokument zu drucken, zu verändern, oder über ein Webcast Tool zu zeigen, kann durch einen Mausklick auf den “Anfrage” Button eine vorübergehende einmalige Erlaubnis erteilt werden. Die Anfrage wird automatisch dem für diese Dokumentenart zuständigen Bearbeiter zugestellt. Im Falle einer Erlaubnis kann für einen Zeitraum bzw. einmalig die angefragte Aktion durchgeführt werden. Anfrage, Erlaubnis und Aktionen werden gleichfalls im Protokoll aufgeführt.